Ablauf
Nach Kontaktaufnahme erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung und wir vereinbaren ein Erstgespräch. Anschließend gibt es einen vorgeschrieben Ablauf, während dem wir zuerst Ihre Situation erörtern, uns aufeinander einstimmen und letztendlich den passenden Therapieansatz für Sie finden, um dann in eine Kurz- oder Langzeittherapie zu starten.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient zum einen dazu, eine Übersicht über Ihre Anliegen zu bekommen und einzuordnen, ob eine Psychotherapie Ihnen weiterhelfen kann. Zum anderen können wir uns in diesem Erstgespräch persönlich kennenlernen und einschätzen, ob Sie sich ein gemeinsames Arbeiten vorstellen können.
Probatorik und Diagnostik
Entscheiden Sie sich für die Aufnahme einer Therapie, erfolgt daraufhin eine psychologische Diagnostik: Wir versuchen, ihr Problem herauszuarbeiten und in seiner Tiefe zu verstehen. Dafür stehen uns zwei bis vier Sitzungen zur Verfügung, in denen Sie auch prüfen können, ob die „Chemie“ stimmt.
Damit wir die Behandlung individuell auf Sie ausrichten können, werden dabei nicht nur Ihre Probleme und Beeinträchtigungen, sondern auch Ihre Stärken berücksichtigt. Zudem entscheiden wir nach Abschluss der Probesitzungen gemeinsam über die Art und den Ablauf der Behandlung (Inhalte, voraussichtliche Dauer, Frequenz etc.)
Bei einer behandlungsbedürftigen Störung beginnen wir mit einer Kurz- oder Langzeittherapie.
Kurzzeittherapie
In der Regel finden Therapiesitzungen ein Mal pro Woche statt und dauern 50 Minuten. In Abhängigkeit von Ihrem Anliegen können wir auch andere Behandlungsabläufe finden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 12 oder 24 Sitzungen á 50 Minuten. 70% aller Patienten kann mit dieser Kurzzeittherapie geholfen werden.
Langzeittherapie
Sind die Beschwerden danach noch vorhanden oder besteht die Gefahr eines Rückfalls in alte Verhaltensweisen, besteht sodann die Möglichkeit der Aufnahme einer Langzeittherapie mit insgesamt 60 Sitzungen.
Kostenübernahme
Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, werden die Kosten für eine Psychotherapie vollständig von den Krankenversicherungen übernommen. Das Antragsverfahren unterscheidet sich in Abhängigkeit von der Krankenkasse und ist in Regel unkompliziert. Im Folgenden finden Sie dazu einen kurzen Überblick.
Gesetzliche Krankenkassen
Aufgrund meiner Kassenzulassung kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden vollständig übernommen. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten. Sie kommen einfach mit ihrer Krankenkassen-Karte zu mir, ich rechne dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch persönlich tragen. In diesem Fall werden keine Daten an die Krankenversicherung weitergegeben. Das Honorar richtet sich nach ihren finanziellen Möglichkeiten.
Private Krankenkassen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel ohne Probleme von den privaten Krankenkassen übernommen. In Abhängigkeit von Ihrem Tarif, bestehen Unterschiede hinsichtlich der Anzahl der abgedeckten Sitzungen und dem Umfang der Kostenübernahme. Das Antragsprocedere zwischen den einzelnen Kassen kann sich ebenfalls unterscheiden. Nehmen Sie daher mit Ihrer Krankenkassen Kontakt auf, um diese Aspekte zu besprechen und lassen Sie sich die Antragsunterlagen zusenden. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).